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Foto Eingang Finanzamt
Postanschrift

Finanzamt Michelstadt
Erbacher Str. 48

64720 Michelstadt
Postfach 31 80
64712 Michelstadt

Telefon: +49 (0)6061 78 0
Telefax: +49 (0)6061 78 100

Beachten Sie bitte die gleitenden Arbeitszeiten. Anrufe bitte montags bis donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr, freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr.

E-Mail: Poststelle@FA-MIC.Hessen.de
Bitte beachten Sie die Hinweise zur E-Mail Kommunikation  mit dem Finanzamt

Bundesfinanzamtsnummer: 2633

 




Bild einer Uhr zur Illustration der Öffnungszeiten.
Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie:
Ab dem 21.12.11 ist wegen Bauarbeiten der Zugang zum Gebäude auf die Seite verlegt! Eine entsprechende Beschilderung ist am Haupteingang angebracht.
Der Bürgerservice ist in der Umbauzeit nur eingeschränkt möglich.
Nutzen Sie nach Möglichkeit die Online-Angebote von Elster.de

Unsere Finanzservicestelle im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten für Sie da:
Montag, Dienstag, Donnerstag von 8:00 bis 15:30 Uhr; 
Mittwoch von 13:30 bis 18:00 Uhr;
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr.

Oder vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter oder Ihrer Sachbearbeiterin.




Lohnsteuerkarte
Elektronische Lohnsteuerkarte mit neuem Starttermin

Der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte ist wegen unerwarteter technischer Probleme bundesweit um ein Jahr auf den 1. Januar 2013 verschoben worden. Gründe hierfür sind Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens.
Die Verschiebung hat keine nachteiligen Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger.
Die zurzeit laufenden Korrekturarbeiten, besonders soweit Mitteilungsschreiben an die Bürgerinnen und Bürger über die „Elektronischen LohnSteuerAbzugsmerkmale“ (ELStAM) versandt worden sind, sind davon nicht berührt und werden weiterhin durchgeführt. Mehr Informationen...




ELSTER-Die elektronische Steuererklärung

Nutzen Sie die elektronische Steuererklärung und übermitteln Sie damit Ihre Steuererklärung schnell und sicher an Ihr Finanzamt. Für die Übertragung Ihrer Daten steht eine Auswahl geeigneter Softwareprodukte zur Verfügung.
Eine Übersicht finden Sie unter www.elster.de/elster_soft_nw.php  .
Das kostenfreie Programm ElsterFormular ist ein Angebot der Steuerverwaltung und steht unter www.elster.de  in der jeweils aktuellsten Version zum Download bereit.
Gratis-CDs mit der Software erhalten Sie ab Anfang Februar bei Ihrem Finanzamt. Weitere Informationen über das Verfahren finden Sie in unserer Rubrik Elster

06.02.2012: SPAM im Namen der Steuerverwaltung

Aktuell werden gefälschte E-Mails im Namen der Steuerverwaltung versendet. In diesen Nachrichten wird der Empfänger aufgefordert, eine im Anhang befindliche Datei zu öffnen, bei der es sich angeblich um einen Steuerbescheid handelt. Bitte beachten Sie hierzu: 1. Öffnen Sie niemals Anhänge, von denen Sie nicht sicher sind, dass sie aus einer vertrauenswürdigen Quelle stammen. 2. Die Steuerverwaltung sendet Ihnen nur Benachrichtigungen, aber niemals die eigentlichen Steuerdaten in Form eines E-Mail-Anhangs.




 Bild Elsteronlineportal
ElsterOnline - Papierlos zum Finanzamt
Unternehmer, Arbeitgeber oder Steuerberater können mit ElsterOnline einige Erklärungen einfach und plattformunabhängig per Internetbrowser direkt online eingeben oder sich über den aktuellen Stand ihres Steuerkontos informieren.

Weitere Informationen über das Verfahren unter www.ElsterOnline.de 
© 2012 Finanzamt Michelstadt. Erbacher Straße 48 . 64720 Michelstadt

Grußwort

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns, Sie auf der Internetseite des Finanzamts Michelstadt begrüßen zu dürfen und hoffen, dass Sie die von Ihnen gesuchten Informationen auf unseren Seiten finden.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen telefonisch und während der Sprechzeiten auch persönlich zur Verfügung.

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Aktuelles

Elektronische Lohnsteuerkarte mit neuem Starttermin

Der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte ist wegen unerwarteter technischer Probleme bundesweit um ein Jahr auf den 1. Januar 2013 verschoben worden. Gründe hierfür sind Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens.
Die Verschiebung hat keine nachteiligen Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger.
Die zurzeit laufenden Korrekturarbeiten, besonders soweit Mitteilungsschreiben an die Bürgerinnen und Bürger über die „Elektronischen LohnSteuerAbzugsmerkmale“ (ELStAM) versandt worden sind, sind davon nicht berührt und werden weiterhin durchgeführt.Mehr Informationen...